Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis. Die Kostenübernahme erfolgt in Abhängigkeit Ihres Versichertenstatus.
Privatversicherte/Beihilfe
Die meisten privaten Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen in der Regel vollständig oder zum Teil die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. In welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt – wie viele Sitzungen erstattungsfähig sind und wie hoch die erstatteten Sätze sind – variiert jedoch stark von Krankenkasse zu Krankenkasse und hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Sprechen Sie bitte vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung und lassen Sie sich die Formulare für die Beantragung einer Therapie zuschicken. Die Abrechnung erfolgt nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahlende
Es besteht immer die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie selbst zu übernehmen. Das hat den Vorteil, dass Sie die Behandlung schnell und unkompliziert beginnen können – jegliche Bürokratie in Form von Anträgen und Formularen entfällt. Auch hierbei richte ich mich nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Angehörige der Bundeswehr
Auch eine Psychotherapie für Angehörige der Bundeswehr kann in meiner Privatpraxis durchgeführt werden. Sie benötigen dafür eine Überweisung durch Ihren Truppenarzt an mich in Form des Sanitätsvordrucks „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“. Die Kosten werden im Rahmen der Heilfürsorge übernommen.
Angehörige der Bundespolizei
Auch Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können in meiner Privatpraxis behandelt werden. Die Kosten werden im Rahmen der Heilfürsorge übernommen.